Kommission der Zuwendungsgeber (KdZG)
Das DZHK wird zu 90 Prozent vom Bund und zu 10 Prozent von denjenigen Ländern gefördert, in denen seine Mitgliedseinrichtungen ihren Sitz haben. Die Kommission der Zuwendungsgeber (KdZG) ist das Austauschgremium des Zentrums mit den Zuwendungsgebern, also mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den zehn Sitzländern.
In strategischen sowie wesentlichen finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen sind Vorstand und Mitgliederversammlung verpflichtet, die Zustimmung der Kommission der Zuwendungsgeber einzuholen.