Coronavirus SARS-CoV-2 – Fragen und Antworten für Herz-Kreislauf-Patienten

    Fragen und Antworten zum neuartigen Coronavirus

    Das neuartige Coronavirus hat die Welt fest im Griff, täglich gibt es neue Entwicklungen. Viele Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen fragen sich, was diese spezielle Situation für sie persönlich bedeutet. Das Deutsche Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK) möchte ihnen Orientierung geben und wichtige Fragen beantworten.

    Die hier genannten Informationen werden von uns laufend aktualisiert.

    Zuletzt aktualisiert am 08.03.2022

    Hier erfahren Sie mehr über das DZHK.

     

    Fragen und Antworten zum Coronavirus SARS-CoV-2

    (Die Antworten öffnen sich durch einen Klick auf die jeweilige Frage)

    Haben Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19?

    Aktualisiert am 21.01.2021

    Personen mit Vorerkrankungen des Herzens, zum Beispiel einer koronaren Herzerkrankung, zählen zu den Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus haben. Denn eine Infektion mit einem Virus oder einem Bakterium stellt eine zusätzliche Belastung für das Herz-Kreislauf-System dar. Ist das Herz durch eine Vorerkrankung geschwächt, kann eine Infektion es überfordern, sodass die Erkrankung schwerer verläuft.

    Das zeigen auch Daten der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.: Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die wegen COVID-19 im Krankenhaus behandelt werden, haben mit 13,3 Prozent ein fast doppelt so hohes Risiko an COVID-19 zu versterben wie im Krankenhaus behandelten COVID-19-Patienten ohne kardiovaskuläre Vorerkrankungen (Sterblichkeit von 7,6 %).

    Unabhängig von einer Vorerkrankung nimmt das Risiko außerdem bei Menschen ab ca. 50 bis 60 Jahren mit steigendem Alter, bei Rauchern und bei stark übergewichtigen (adipösen) Menschen  zu.

    Folgende Vorerkrankungen erhöhen das Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19:

    Vorerkrankungen

    • des Herzens (z. B. koronare Herzerkrankung, Herzschwäche, Bluthochdruck) 
    • der Lunge (z. B. Asthma, chronische Bronchitis, COPD)
    • der Niere
    • Patienten mit chronischen Lebererkrankungen
    • Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
    • Patienten mit einer Krebserkrankung
    • Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, z. B. Cortison).


    Für Erwachsene und Kinder mit angeborenen Herzfehlern verweisen wir auf die Informationen unserer Partnereinrichtung Kompetenznetz Angeborene Herzfehler sowie auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler (DGPK).

    Schädigt COVID-19 das Herz?

    Aktualisiert am 03.03.2022

    Durch die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus können akute Schäden am Herz, Herzrhythmusstörungen, Thrombosen und Herzmuskelentzündungen auftreten. Zu akuten Schäden am Herz kam es bei 121 bzw. 19,72 Prozent der Patienten, die wegen COVID-19 im Krankenhaus behandelt werden mussten. Laut einer weiteren Studie treten Herzrhythmusstörungen bei 16,7 Prozent der COVID-19-Patienten auf3. Herzmuskelentzündungen entwickeln sich bei ungeimpften, mit SARS-Cov-2 infizierten Personen bei circa 11 bis 12 pro 100.000 Personen. Sie heilen aber fast immer ohne bleibende Schäden wieder aus4.

    Das Risiko durch die COVID-19-mRNA-Impfung eine Herzmuskelentzündung zu bekommen ist geringer als bei der Erkrankung wie Studien aus den USA5, Großbritannien6 und Israel7 zeigen. Nach derzeit über 10 Milliarden Impfungen gehen Wissenschaftler davon aus, dass eine Herzmuskelentzündung bei 3 bis 5 pro 100.0000 Impfungen auftritt1.

    Langfristiges Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen

    COVID-19 erhöht das Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung auch bei einem milden Verlauf langfristig, wie eine im Februar 2022 veröffentlichte Arbeit zeigt8. Die Autoren werteten die Daten von über 150.00 US-Veteranen aus, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert hatten. Bis zu 12 Monate nach der Infektion traten bei ihnen zum Beispiel Herzrhythmusstörungen, koronare Herzerkrankung und Herzschwäche häufiger auf als bei Kontrollgruppen ohne COVID-19. Dies wurde auch bei Personen beobachtet, die keine Risikofaktoren wie Übergewicht oder Diabetes aufwiesen. Das Risiko für Herz-Kreislauf-Komplikationen nahm mit der Schwere der Erkrankung zu (von nicht im Krankenhaus behandelten über im Krankenhaus behandelten Personen bis hin zu denjenigen, die auf die Intensivstation eingewiesen wurden).

    Über welche Mechanismen SARS-CoV-2 das Herz schädigt, wird noch erforscht. Insbesondere, ob sie dadurch entstehen, dass das Virus direkt die Herzzellen infiziert oder ob ein durch die Virusinfektion überaktiviertes Immunsystem zu den Komplikationen führt. Sowohl Herzmuskelzellen als auch Zellen, die sich an der Außenwand von sehr feinen Blutgefäßen (Kapillaren) des Herz-Kreislauf-Systems anlagern, tragen die Eintrittspforte für das SARS-CoV2-Virus, den ACE-2-Rezeptor, auf ihrer Oberfläche9. Im Labor konnten DZHK Wissenschaftler zeigen, dass SARS-CoV-2 Herzmuskelzellen direkt infizieren kann10, außerdem wurde das Virus im Herzgewebe von COVID-19 Patienten nachgewiesen11,12.

    Quellen:

    1) Huang C, Wang Y, Li X, et al. Clinical features of patients infected with 2019 novel coronavirus in Wuhan, China. Lancet. 2020; 395(10223): 497–506. DOI: https://doi.org/10.1016/S0140-6736(20)30183-5  

    2) Shi S, Qin M, Shen B, et al. Association of Cardiac Injury With Mortality in Hospitalized Patients With COVID-19 in Wuhan, China. JAMA Cardiol. 2020;5(7):802–810. doi:10.1001/jamacardio.2020.0950

    3) Wang D, Hu B, Hu C, et al. Clinical Characteristics of 138 Hospitalized Patients With 2019 Novel Coronavirus-Infected Pneumonia in Wuhan, China [published correction appears in JAMA. 2021 Mar 16;325(11):1113]. JAMA. 2020;323(11):1061-1069. doi:10.1001/jama.2020.1585

    4), Impuls - Podcast der Deutsche Herzstiftung, Zwei Jahre Corona: Was wissen wir zu Herzschäden? – ein Update www.herzstiftung.de/service-und-aktuelles/podcasts/update-covid-herzschaeden

    5) Simone A, Herald J, Chen A, et al. Acute Myocarditis Following COVID-19 mRNA Vaccination in Adults Aged 18 Years or Older. JAMA Intern Med. 2021;181(12):1668–1670. doi:10.1001/jamainternmed.2021.5511

    6) Patone, M., Mei, X.W., Handunnetthi, L. et al. Risks of myocarditis, pericarditis, and cardiac arrhythmias associated with COVID-19 vaccination or SARS-CoV-2 infection. Nat Med 28, 410–422 (2022). https://doi.org/10.1038/s41591-021-01630-0

    7) Barda N, Dagan N, Ben-Shlomo Y, et al. Safety of the BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine in a Nationwide Setting. N Engl J Med. 2021;385(12):1078-1090. doi:10.1056/NEJMoa2110475

    8) Xie, Y., Xu, E., Bowe, B. et al. Long-term cardiovascular outcomes of COVID-19. Nat Med(2022). https://doi.org/10.1038/s41591-022-01689-3

    9) Gencer S, Lacy M, Atzler D, van der Vorst EPC, Döring Y, Weber C. Immunoinflammatory, Thrombohaemostatic, and Cardiovascular Mechanisms in COVID-19. Thromb Haemost. 2020;120(12):1629-1641. doi:10.1055/s-0040-1718735

    10) SARS-CoV-2 infects and induces cytotoxic effects in human cardiomyocytes.  Bojkova et. al.,  Cardiovascular Research, cvaa267, https://doi.org/10.1093/cvr/cvaa267

    11) Evidence of SARS-CoV-2 mRNA in endomyocardial biopsies of patients with clinically suspected myocarditis tested negative for COVID-19 in nasopharyngeal swab. Wenzel et. al., Cardiovascular Research (2020) 116, 1661–1663, doi:10.1093/cvr/cvaa160

    12) Detection of viral SARS-CoV-2 genomes and histopathological changes in endomyocardial biopsies. Escher et. al., ESC Heart Failure (2020), DOI: 10.1002/ehf2.12805

    Wie können sich Herz-Kreislauf-Patienten schützen?

    Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus gelten auch für Herz-Kreislauf-Patienten die besonders wichtigen allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln. Außerdem ist es wichtig, dass sie ihre vom Arzt verordneten Medikamente konsequent weiter einnehmen.

    Hygiene

    • Keine Hände schütteln.
    • Die Hände täglich mehrmals gründlich mit Seife waschen (mindestens 20 Sekunden) oder desinfizieren.
    • Nur Papiertaschentücher verwenden und diese nach einmaligem Gebrauch sofort in einen Mülleimer mit Deckel entsorgen.
    • Beim Niesen und Husten wegdrehen und in die Armbeuge husten oder niesen, anschließend die Hände mit Seife waschen oder desinfizieren.


    Abstand

    • Zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 1 bis 2 Metern einhalten.
    • Öffentliche Veranstaltungen mit vielen Menschen auf engem Raum nach Möglichkeit meiden.
    • Auf unnötige Reisen und Flüge verzichten.
    • Falls möglich telemedizinische Sprechstundenangebote nutzen.
    • Generell sollten Menschen, die Krankheitszeichen im Bereich der Atemwege haben, zu Hause bleiben.


    Information

    • Aktiv über das Krankheitsbild informieren, um Symptome frühzeitig selbst zu erkennen.

    Sollten sich Herz-Kreislauf-Patienten gegen COVID-19 impfen lassen?

    Aktualisiert am 8.3.2022

    Die Deutsche Herzstiftung und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung raten Herz-Kreislauf-Patienten ausdrücklich, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Sie zählen zu den Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf, wovor die Impfung schützen kann. Zugelassen sind in Deutschland die beiden mRNA-Impfstoffe Comirnaty von Biontech/Pfizer und Spikevax von Moderna sowie die Vektorimpfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson und der Proteinimpfstoff Nuvaxovid von Novavax. Seit dem 15. Februar empfiehlt die STIKO diesen Impfstoff für alle über 18-Jährigen, ausgenommen sind Schwangere und Stillende.

    Bei den mRNA-Impfstoffen soll bei unter 30-Jährigen nur der mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer verimpft werden (STIKO-Empfehlung vom 18. November 2021). Denn mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna ist das Risiko für eine Herzmuskelentzündung bei unter 30-Jährigen höher als mit Comirnaty. Grundsätzlich ist das Risiko eine Herzmuskelentzündung zu entwickeln auch in dieser Altersgruppe bei der Impfung geringer als bei der Erkrankung mit COVID-19.

    Den Impfstoff von Astra Zeneca empfiehlt die STIKO seit dem 30. März 2021 nur noch für Menschen ab 60 Jahren. Grund sind seltene Hirnvenenthrombosen, die größtenteils bei unter 60-Jährigen auftraten.

    Der Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson muss nur einmal in den Muskel verimpft werden. Allerdings wurden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen nach der Impfung mit diesem Impfstoff beobachtet. Zudem gehen Wissenschaftler davon aus, dass dieser Impfstoff, im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen, nicht so wirksam gegenüber der Delta-Variante ist. Daher rät die STIKO Personen, die eine Impfstoffdosis des COVID-19 Impfstoffes von Johnson & Johnson erhalten haben, die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Dies wird ab vier Wochen nach der Grundimmunisierung mir dem Impfstoff von Johnson & Johnson empfohlen. Unter 30-Jährige und Schwangere sollten mit dem Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer geimpft werden.

    Für einen vollständigen Impfschutz sind bei den anderen vier Impfstoffen zwei in den Muskel verabreichte Impfdosen notwendig. Bei den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna wird ein Abstand von drei bzw. vier bis sechs Wochen zwischen der ersten und der zweiten Dosis empfohlen. Bei Nuvaxovid sollten mindestens drei Wochen zwischen der ersten und der zweiten Impfung liegen. Für den Vektorimpfstoff von Astra Zeneca empfiehlt die STIKO die zweite Dosis nach zwölf Wochen zu impfen. Für Menschen unter 60 Jahren, die bereits einmal mit Astra Zeneca geimpft wurden, empfiehlt die STIKO vorerst, anstelle der zweiten Astra-Zeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs zu verabreichen, wobei unter 30-Jährige und Schwangere nur mit Comirnaty von Biontech/Pfizer geimpft werden sollten.

    Auch Menschen mit einer künstlichen Herzklappe, einem Stent, einem Herzschrittmacher oder einem implantierbaren Defibrillator können sich gegen COVID-19 impfen lassen. Innerhalb der ersten acht Tage nach einem Herzinfarkt sollte laut der Deutschen Herzstiftung jedoch keine Impfung erfolgen. Im Aufklärungsgespräch vor der Impfung sollten Herz-Kreislauf-Patienten unbedingt ihre Vorerkrankungen sowie die verordneten Medikamente erwähnen. Das RKI rät, dass Patienten die Blutverdünner einnehmen, mit einer besonders dünnen Kanüle geimpft werden und anschließend fünf Minuten Druck auf die Einstichstelle ausgeübt wird. Auch eine längere Nachbeobachtungszeit von 15 bis 30 Minuten wird dann empfohlen.

    Herzspezialist Professor Thomas Meinertz vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung betont, dass der Nutzen der COVID-19-Impfung bei Weitem die Risiken überwiegt. Häufig beobachtete Nebenwirkungen der COVID19-Impfung waren zum Beispiel Schwellungen und Rötungen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Fieber. Schwere allergische Reaktionen traten nur vereinzelt auf und vor allem bei Menschen, die schon vorher starke allergische Reaktionen gezeigt hatten. Menschen mit mehreren Allergien sollten sich vor der Impfung deshalb mit ihrem behandelnden Facharzt besprechen.

    Weitere Informationen zur COVID-19-Impfung finden Herz-Kreislauf-Patienten bei der Deutschen Herzstiftung, bei der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung, beim Bundesministerium für Gesundheit und beim Robert Koch-Institut.

     

     

     

     



    Kann ein mRNA-Wirkstoff das Herz schädigen?

    Aktualisiert am 12. November 2021

    In der Zeit nach einer Coronaimpfung mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech oder Moderna kann es sehr selten zu Entzündungen am Herzmuskel (Myokarditis), teilweise auch am Herzbeutel (Perikarditis), kommen. Sie verlaufen in der Regel mild.

    Laut Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom Oktober 2021 (1) treten die Fälle überwiegend bei männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 30 Jahren auf – meist innerhalb von 14 Tagen und häufiger nach der zweiten Dosis einer mRNA-Covid-19-Impfung. Die Melderate beträgt für den Moderna-Impfstoff etwa elf und für den Biontech-Impfstoff etwa fünf Fälle pro 100.000 Impfungen.

    Internationale Daten, vor allem aus Israel und den USA, ergaben übereinstimmende Ergebnisse.
    Daher rät die Ständige Impfkommission (STIKO), dass nun bei Unter-30-Jährigen nur noch der mRNAImpfstoff von Biontech zu verwenden ist (2). Die Empfehlung gilt für diese Gruppe für die
    Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen. Für Menschen über 30 Jahre gilt diese neue
    Empfehlung nicht.

    Prof. Dr. med. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, betont, für eine generelle Impf-Ablehnung bestehe keine Veranlassung und warnt: „Wer sich nicht gegen Covid-19 impfen lässt, geht ein weit höheres Risiko durch die Gefahren eines schweren Covid-19-Krankheitsverlaufs wie Organschäden oder gar Tod ein. Dies gilt besonders für chronisch kranke Menschen und Ältere.“

    Ärzte, medizinisches Fachpersonal und Patienten sollten nach einer Covid-19-Impfung auf Anzeichen einer Myokarditis und Perikarditis achten: Kurzatmigkeit oder Atemnot, ein starker Herzschlag, der
    unregelmäßig sein kann, Schmerzen in der Brust, unerklärliche Müdigkeit, Abgeschlagenheit und
    körperliche Schwäche.


    (1) PEI-Sicherheitsbericht vom 26.10.2021
    (2) STIKO-Empfehlung zu Corminaty bei Unter-30-Jährigen, Pressemitteilung 10.11.2021

    Für wen wird eine Auffrischimpfung (Booster) empfohlen?

    Aktualisiert am 10. Februar 2022

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren sowie Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren eine Auffrischimpfung. Diese sollte mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty von Biontech/Pfizer oder Spikevax von Moderna) und mindestens 3 Monate nach der letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Kinder und Jugendliche ohne Vorerkrankungen sollten den Booster eher später erhalten (bis zu sechs Monate nach der Grundimmunsisierung). Wenn der mRNA-Impfstoff, mit dem die Grundimmunisierung durchgeführt wurde, nicht verfügbar ist, kann auch der jeweils andere mRNA-Impfstoff eingesetzt werden. Unter 30-Jährige sollten allerdings nur mit dem Impfstoff Comirnaty geimpft werden, dieser wird ebenfalls für Schwangere empfohlen.

    Auch ungeimpfte, immungesunde Personen ab 12 Jahren sowie 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen, die sicher eine SARS-CoV2-Infektion hatten, sollen mindestens 3 Monate nach einem positiven PCR-Test eine Impfstoffdosis erhalten.

    Zweiter  Booster

    Für  folgende Personengruppen schlägt die STIKO eine 2. Auffrischimpfung (2. Booster) vor:

    •    Personen mit einer Immunschwäche ab 5 Jahren

    •    über 70-Jährige

    •    Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen für alte Menschen

    •    Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen

    Bei vorerkrankten Personen sollte diese frühestens 3 Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA Impfstoff erfolgen, bei Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen wird für den zweiten Booster ein Abstand von mindestens sechs Monaten empfohlen.

    Personen, die nach dem der ersten Booster-Impfung mit SARS-CoV 2 infiziert waren, wird keine zweite Auffrischimpfung empfohlen.

    Die STIKO empfiehlt außerdem allen, die ihren ersten Impfschutz mit dem Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, ab der vierten Woche eine zusätzliche Impfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe, wobei der Moderna-Impfstoff Spikevax erst ab dem Alter ab 30 Jahren und nicht bei Schwangeren eingesetzt werden soll.


    Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html;jsessionid=D155F13491B35D6CF6D60294A8F2E44C.internet051

    Können sich Herzpatienten gleichzeitig gegen Grippe und COVID-19 impfen lassen?

    Aktualisiert am 25. November 2021

    Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) können die Grippeschutzimpfung und eine COVID-19-Impfung zeitgleich erfolgen. Das gilt auch für die COVID-19-Auffrischimpfung (Booster). Es sollte aber für jede Impfung ein anderer Arm genutzt werden. Die Grippeimpfung wird unter die Haut (subkutan) gespritzt, die Corona-Impfung erfolgt in den Muskel.

    Impfreaktionen können bei der gleichzeitigen Impfung laut STIKO häufiger auftreten als bei der getrennten Gabe.

    Die STIKO empfiehlt eine Grippeschutzimpfung für Vorerkrankte, wie zum Beispiel Herzpatienten und darüber hinaus für alle über 60-Jährigen, Schwangere ab dem 4. Schwangerschaftsmonat, Vorerkrankte, medizinisches Personal, für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Personen die im gleichen Haushalt wie Risikopersonen leben oder diese betreuen und Personen in Einrichtungen mit starkem Publikumsverkehr.


    Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/faq_ges.html?nn=2375548


     

     

    Wie soll man sich bei Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verhalten?

    Aktualisiert am 19.04.2021

    Die Kliniken sind weiterhin flächendeckend dafür gerüstet, Notfallerkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall zu behandeln. Mit dem Coronavirus infizierte Patienten werden auf getrennten Stationen versorgt.

    Rufen Sie auch in Zeiten von COVID-19 unbedingt den Notarzt, wenn Sie den Verdacht haben, ein Herzinfarkt oder Schlaganfall könnte vorliegen. Werden diese Erkrankungen nicht unverzüglich im Krankenhaus behandelt, können sie schwere Folgen wie Herzschwäche, Herzrhythmusstörungen oder Lähmungen haben und auch tödlich enden.

    Deutsche Kliniken registrierten während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020, dass weniger Patienten mit Verdacht auf einen Herzinfarkt (minus 31 Prozent) in die Krankenhäuser kamen. Herz-Kreislauf-Experten und Notfallmediziner fürchten, dass sich dies, aus Verunsicherung und Angst vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus, wiederholen könnte.

    Die Deutsche Herzstiftung und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie haben deshalb zusammen mit der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (European Society of Cardiology, ESC) und dem Bündnis der Europäischen Herzstiftungen (European Heart Network, EHN) die Aufklärungskampagne „Ein krankes Herz kann niemals warten – Trotz Corona: Warnsignale des Herzens nicht ignorieren“ gestartet. Sie rufen dazu auf,  Anzeichen einer akuten Herzerkrankung und Verschlechterungen einer bestehenden Herzerkrankung ernst zu nehmen und entweder den Notruf zu wählen oder einen Arzt aufzusuchen. Ebenso appellieren sie an chronisch Herzkranke, ihre Medikamente weiter einzunehmen und Kontrolltermine beim Arzt wahrzunehmen.

    Die Kampagnenseite informiert über die wichtigsten Symptome von Herzinfarkt, die teilweise den Symptomen von COVID-19 (Luftnot, Brustschmerzen) ähneln. Außerdem finden sich dort Ratgeber, Experten-Beiträge, Video-Clips und Illustrationen zum Thema Herzinfarkt (Ursachen, Symptome, Therapie) und zu Herzerkrankungen allgemein.

     

     

     

    Erhöht Bluthochdruck das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf?

    Aktualisiert am 05.01.2021

    Bluthochdruck ist ein eigenständiger Risikofaktor für eine schwer verlaufende SARS-CoV-2-Infektion wenn er nicht behandelt wird. Das zeigt eine aktuelle Studie¹, laut der außerdem Blutdrucksenker das Risiko für schwere COVID-19-Verläufe senken können. Die Studie unterstreicht damit, wie wichtig es ist, dass Patienten ihre Blutdruckmedikamente konsequent weiter einnehmen.

    Bluthochdruck gilt bereits seit der ersten Welle der SARS-CoV-2-Pandemie als ein Risikofaktor für einen schweren Verlauf von COVID-19. Da meistens ältere Menschen einen erhöhten Blutdruck haben, war bislang nicht klar, ob er auch unabhängig vom Alter ein Risikofaktor ist.

    ¹ Trump S, Lukassen S, Anker MS et al. Hypertension delays viral clearance and exacerbates airway hyperinflammation in patients with COVID-19. Nature Biotechnology. Published 24 December, 2020. https://www.nature.com/articles/s41587-020-00796-1  

    Quellen:
    Pressemitteilung  Universitätsklinikum Leipzig AöR und Pressemitteilung Deutsche Hochdruckliga

    Erhöhen Blutdrucksenker das Risiko für einen ungünstigen Verlauf einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2?

    Aktualisiert am 05.01.2021

    Weder ACE-Hemmer noch Angiotensin-Rezeptor-Blocker erhöhen das Risiko, für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung oder sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Das bestätigt eine im November 2020 veröffentlichte große Meta-Analyse¹ der Universitätsmedizin Mannheim. In dem Übersichtsartikel wurden alle bis dahin in internationalen Zeitschriften veröffentlichten klinischen Studien ausgewertet, die sich mit der Rolle von Blutdrucksenkern bei Lungenentzündungen beschäftigen. Die Auswirkungen der Medikamente wurden dabei einerseits auf das Infektionsrisiko und die Gesamtsterblichkeit bei COVID-19-Patienten und bei Patienten mit einer Lungenentzündung untersucht, die nicht mit einer Corona-Infektion in Verbindung steht. In beiden Gruppen hatten die Blutdrucksenker keine negativen Effekte. ACE-Hemmer scheinen das Risiko für einen SARS-CoV-2 Infektion oder eine Lungenentzündung sowie für schwere Krankheitsverläufe sogar zu senken. Die Ergebnisse untermauern, dass Patienten ihre Blutdrucksenker bedenkenlos weiter einnehmen können.

    Fachgesellschaften und Experten wie Professor Thomas Eschenhagen, Vorstandsprecher des DZHK, hatten bereits zu Beginn der Pandemie davor gewarnt, blutdrucksenkende Medikamente abzusetzen, da dies erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Denn es ist bewiesen, dass ACE-Hemmer und Sartane bei Patienten mit Bluthochdruck und Herzschwäche die Sterblichkeit und die Wahrscheinlichkeit senken, im Krankenhaus behandelt werden zu müssen. Außerdem schützen sie die Nieren dieser Patienten.


    ¹ Comparison of Infection Risks and Clinical Outcomes in Patients with and without SARS‐CoV‐2 Lung Infection under Renin‐Angiotensin‐Aldosterone‐System Blockade ‐ Systematic Review and Meta‐Analysis. Chang Chu, Shufei Zeng, Ahmed A. Hasan, Carl‐Friedrich Hocher, Bernhard K. Kraemer, Berthold Hocher,British Journal of Clinical Pharmacology, First published: 20 November 2020
    DOI: https://doi.org/10.1111/bcp.14660

    Quelle: Pressemitteilung Universitätsmedizin Mannheim



    Verschlechtert Ibuprofen den Verlauf von COVID-19?

    Zurzeit gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Ibuprofen und andere Schmerzmittel aus der Gruppe der nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verschlechtern. Laut Professor Thomas Eschenhagen, Vorstandsprecher des DZHK, ist es aber für Patienten, die Ibuprofen oder andere NSAR zum Beispiel bei grippeähnlichen Symptomen einnehmen, ohne Probleme möglich, auf Paracetamol auszuweichen. Es hat zumindest eine ähnlich gute fiebersenkende Wirkung. Professor Eschenhagen weist außerdem darauf hin, dass für Herzpatienten, die Acetylsalicylsäure (ASS) als Standardtherapie zur Thromboseprophylaxe einnehmen, bei einer Grippe ohnehin nur Paracetamol in Frage kommt. Wer Paracatmol einnimmt, sollte aber unbedingt die Dosis-Obergrenzen beachten, da dieses Medikament die Leber schädigen kann.

    Auch die europäische Arzneimittelbehörde EMA empfiehlt, Fieber und Schmerzen bei Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion sowohl mit Paracetamol als auch mit schmerzlindernden und entzündungshemmenden Medikamenten wie Ibuprofen zu behandeln. Die WHO hat ihre Warnung vor der Einnahme von Ibuprofen in Zusammenhang mit einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus ebenfalls widerrufen.

    Was bedeutet die Coronavirus-Pandemie für meine Teilnahme an einer klinischen Studie des DZHK?

    Je nachdem wie eine Studie konzipiert ist, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für den weiteren Ablauf. Manchmal können Telefonate oder Videokonsultationen einen Termin in der Klinik ersetzen, eventuell ändern sich der Zeitpunkt oder die Anzahl der Visiten. Prinzipiell gilt, dass alle klinischen Studien, deren Abbruch oder Aufschub die Studienteilnehmer gefährden würde, fortgesetzt werden.

    Falls Ihr Studienarzt Sie noch nicht über den weiteren Ablauf informiert hat, nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu Ihrem Studienzentrum auf, bevor Sie Ihren nächsten Termin vor Ort wahrnehmen. Kontaktdaten finden Sie auch in der DZHK-Studienliste auf der Probandeninformationsplattform des DZHK.

    Haben die Krankenhäuser noch ausreichend Kapazitäten für andere Notfälle als COVID-19-Patienten?

    Aktualisiert am 19.04.2021

    Die Kliniken sind weiterhin flächendeckend dafür gerüstet, Notfallerkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall zu behandeln. Mit dem Coronavirus infizierte Patienten werden auf getrennten Stationen versorgt.

    Rufen Sie auch in Zeiten von COVID-19 unbedingt den Notarzt, wenn Sie den Verdacht haben, ein Herzinfarkt oder Schlaganfall könnte vorliegen. Werden diese Erkrankungen nicht unverzüglich im Krankenhaus behandelt, können sie schwere Folgen wie Herzschwäche, Herzrhythmusstörungen oder Lähmungen haben und auch tödlich enden.

    Deutsche Kliniken registrierten während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020, dass weniger Patienten mit Verdacht auf einen Herzinfarkt (minus 31 Prozent) in die Krankenhäuser kamen. Herz-Kreislauf-Experten und Notfallmediziner fürchten, dass sich dies, aus Verunsicherung und Angst vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus, wiederholen könnte.

    Die Deutsche Herzstiftung und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie haben deshalb zusammen mit der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (European Society of Cardiology, ESC) und dem Bündnis der Europäischen Herzstiftungen (European Heart Network, EHN) die Aufklärungskampagne „Ein krankes Herz kann niemals warten – Trotz Corona: Warnsignale des Herzens nicht ignorieren“ gestartet. Sie rufen dazu auf,  Anzeichen einer akuten Herzerkrankung und Verschlechterungen einer bestehenden Herzerkrankung ernst zu nehmen und entweder den Notruf zu wählen oder einen Arzt aufzusuchen. Ebenso appellieren sie an chronisch Herzkranke, ihre Medikamente weiter einzunehmen und Kontrolltermine beim Arzt wahrzunehmen.

    Die Kampagnenseite informiert über die wichtigsten Symptome von Herzinfarkt, die teilweise den Symptomen von COVID-19 (Luftnot, Brustschmerzen) ähneln. Außerdem finden sich dort Ratgeber, Experten-Beiträge, Video-Clips und Illustrationen zum Thema Herzinfarkt (Ursachen, Symptome, Therapie) und zu Herzerkrankungen allgemein.

     

     

    Ist ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll?

    Aktualisiert am 05.10.2021

    Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) ist in allen Bundesländern Pflicht. Es dient in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum dazu, die Ausbreitungs-geschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und Risikogruppen zu schützen. Dies gilt, insbesondere wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass empfängliche Personen anwesend sind, zum Beispiel Menschen mit einem Risiko für einen schlechteren Impfschutz oder nicht vollständig Geimpfte.
    Eine Übersicht zu den genauen Vorschriften in den einzelnen Bundesländern sowie eventuell anfallenden Bußgeldern bei Verletzung der Maskenpflicht gibt es hier .

    Generell gilt, dass gesunde Personen durch das alleinige Tragen eines MNS nicht vollständig davor geschützt sind, sich mit dem neuartigen Coronavirus anzustecken. Jedoch kann dadurch, laut Robert-Koch-Institut (RKI), das Risiko verringert werden, andere Personen anzustecken. Denn nicht jeder bemerkt sofort, dass er mit SARS-CoV-2 infiziert ist oder weist überhaupt Symptome auf, kann aber den Erreger trotzdem auf andere übertragen. Dies geschieht, wenn man niest, hustet oder spricht. Dabei entstehen Tröpfchen, die ansteckend sind. Das Tragen eines MNS trägt dazu bei, andere Personen vor diesen feinen Tröpfchen und Partikeln zu schützen (Fremdschutz).

    Voraussetzung ist, dass viele Menschen im öffentlichen Leben einen MNS tragen und diesen richtig handhaben. Eine optimale Wirksamkeit einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nur dann gegeben, wenn Mund und Nase vollständig bedeckt sind und die Maske an den Rändern möglichst enganliegend sitzt, bei Durchfeuchtung gewechselt und während des Tragens nicht zurechtgezupft oder um den Hals getragen wird.

    Das Tragen eines MNS kann auch zum Schutz des Trägers beitragen (Eigenschutz). Das Virus kann jedoch nur durch spezielle Schutzmasken (FFP-Masken ab Schutzstufe 2) abgehalten werden. Informationen zu den verschiedenen Maskenarten, ihren Eigenschaften sowie wie man sie am besten handhabt und pflegt gibt es beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

    Der Einsatz von Masken kann andere Schutzmaßnahmen nicht ersetzen, sondern ergänzt diese. Deshalb schützt man sich und andere am besten vor COVID-19 durch die Einhaltung dieser allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln: (Selbst-)Isolierung von Infizierten, Einhaltung der physischen Distanz von mindestens 1,5 m, Husten und Niesen in die Armbeuge anstatt in die Hand und Händehygiene (mind. 20 Sekunden mit Seife waschen), sowie die Notwendigkeit des Lüftens in Innenräumen.

    Können Visiere einen Mund-Nasen-Schutz ersetzen?

    Aktualisiert am 05.10.2021

    Nach Ansicht des Robert Koch-Instituts sind Visiere kein gleichwertiger Ersatz für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS). Denn anders als ein an den Rändern enganliegender MNS können Visiere nicht das Vorbeiströmen von Luft an den Seiten verringern bzw. die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduzieren. In der Regel können sie maximal die Tröpfchen auffangen, die direkt in Richtung der Scheibe fliegen.

    In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen dazu, wann und ob ein Visier anstelle eines MNS getragen werden darf. In Verbindung mit einem Atemschutz bleiben Visiere insbesondere bei aerosolproduzierenden Maßnahmen in Einrichtungen des Gesundheitswesens als Teil der persönlichen Schutzausrüstung berechtigt.

    Menschen, die aus medizinischen oder anderen Gründen keinen MNS benutzen können, ermöglicht das Tragen eines Visiers, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und so einen Beitrag zu leisten und ihre Unterstützung für die angeordneten Maßnahmen zu zeigen.

    Wer sollte sich testen lassen?

    Derzeit entscheiden Kliniken und Hausärzte, wer auf das neuartige Coronavirus getestet wird und orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Auch wenn nur leichte Symptome wie Fieber, Halsschmerzen oder Atembeschwerden auftreten, empfiehlt das RKI insbesondere immer dann ärztlichen Rat einzuholen und nach einem Test zu fragen, wenn zusätzlich einer der folgenden Punkte zutrifft:

    • Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage.
    • Es besteht eine Vorerkrankung oder die Atemwegserkrankung wird schlimmer (Atemnot, hohes Fieber etc.).
    • Bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit kommt es zu Kontakt mit Menschen, die ein hohes Risiko für schwere Erkrankungen haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege).

    Bereits bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man zu Hause bleiben und sich selbst isolieren, weiterhin den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, auf gute Händehygiene achten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen, falls man Kontakt zu anderen hat.

    Tests bei Personen ohne jegliche Krankheitssymptome werden nicht empfohlen.


    Wo kann man sich testen lassen?

    Wenn Sie vermuten sich infiziert zu haben, gehen Sie nicht in die Arztpraxis. Rufen Sie Ihren behandelnden Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin an. Wenn diese/r nicht erreichbar ist, rufen Sie den Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter der Telefonnummer 116 117 an. Der oder die dortige Mitarbeiter/in entscheidet, ob Sie getestet werden müssen und bespricht mit Ihnen die weiteren Schritte.

    Falls Sie Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten, sollten Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden, welches Ihnen mit einer individuellen Befragung persönliche Maßnahmen empfehlen kann. Einen Gesundheitsamt-Finder finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts: https://tools.rki.de/PLZTool/?q=66045

    Wo bekomme ich weiterführende Informationen?

    Weitere vertrauenswürdige allgemeine Informationen über den neuartigen Coronavirus, wie man sich schützen und an wen man sich wenden kann, sind auf diesen Internetseiten zu finden:


    Hotlines für Bürger bieten unter anderem auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, einige Bundesländer und Krankenkassen an.